Wir, die Strasburger Internationale Finanzdienstleistungs GmbH zeigt Ihnen seit bereits über 20 Jahren lukrative, sichere Geldanlagen auf. Dabei legen wir Wert auf die Qualität unserer Anlagemöglichkeiten. Transparenz gegenüber unseren Kunden spielt eine Hauptrolle. Bereits seit 1991 sind wir im Dienst unserer zufriedenen Kunden tätig.
Wir sind ein Team erfahrener Finanzexperten, die bereits 30 Jahre und mehr im Finanzsektor tätig sind. Aufgrund dieser langen Zeit in der Finanzbranche konnten wir ein Netzwerk exzellenter Kontakte zu vertrauenswürdigen Partnern wie verschiedenen Banken und Unternehmen aufbauen. Wir kennen unsere Partner persönlich und arbeiten vielfach mit Vertrauenspersonen vor Ort zusammen. Anonyme, nicht geprüfte Anlageempfehlungen gibt es bei uns nicht. Das schafft für Sie auch bei Anlagen in Übersee das entscheidende "Mehr" an Sicherheit, das viele unserer Kunden schon seit Jahrzehnten bei Ihren Investments besonders zu schätzen wissen. Zuverlässigkeit, Seriosität und Diskretion sind für uns ebenso selbstverständlich wie eine umfassende, qualifizierte Beratung unserer Kunden. Sie wissen bei uns genau, wo Sie investieren und was Sie aus dieser Investition erwarten können.
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28-jährige Erfahrung auf dem Markt
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Hinter unserer Firma steht ein Team von Finanzexperten
Peter Nagel
Raphael Wiegand
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gewährung von Gelddarlehen den Tatbestand des Kreditgeschäfts im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) erfüllt. Sobald diese Kreditgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, betrieben werden, ist eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG erforderlich. Details und weiterführende Informationen können Sie dem Merkblatt „Hinweise zum Kreditgeschäft“ entnehmen, welches unter dem folgenden Link abrufbar ist: » Zur Webseite
Wer Bankgeschäfte, wie das Kreditgeschäft, ohne Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG betreibt, macht sich nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG strafbar.
Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung sowie die Zusendung allgemeinen Informationsmaterials zur Verfügung, die wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich anbieten.